Umfassende Verschärfungen im Finanzstrafgesetz
Highlights aus dem Betrugsbekämpfungsgesetz – Finanzstrafgesetz
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Die österreichische Bundesregierung hat im April 2026 ein Maßnahmenpaket angekündigt, durch welches die Rahmenbedingungen für den österreichischen Wirtschaftsstandort verbessert und Unternehmen in ihrer Verwaltung entlastet werden sollen. Im Zuge der angekündigten Maßnahmen soll die Buchführungsgrenze auf € 1 Mio. angehoben und ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögenswerte geschaffen werden.
Künftig soll die Pflicht zur doppelten Buchführung erst ab einem Jahresumsatz von € 1 Mio. greifen. Damit wird die aktuelle Buchführungsgrenze von € 700.000,00 deutlich angehoben. Die Maßnahme soll dazu beitragen, dass mehr Betriebe in der einfacheren Einnahmen-Ausgaben-Rechnung verbleiben können, was für weniger Verwaltungsaufwand und mehr Planungssicherheit sorgen soll. Zudem soll vermieden werden, dass Unternehmen durch die stark gestiegene Inflation und damit verbundene Preissteigerungen in aufwendigere Bilanzierungspflichten rutschen.
Entsprechend der derzeitigen Rechtslage besteht ein Aktivierungsverbot für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände wie Software und Patente. Dieses Aktivierungsverbot führt vor allem in Bezug auf den Wettbewerb um internationale Kapitalgeber zu Nachteilen, weil selbst geschaffene Vermögenswerte in der Bilanz nicht sichtbar sind.
Um dem entgegenzuwirken, soll das Aktivierungsverbot in ein Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände abgeändert werden.
Durch diese Maßnahme sollen nachfolgende Effekte erzielt werden:
Ein exaktes Datum des Inkrafttretens der neuen Maßnahmen ist noch nicht bekannt, da sich der Gesetzesentwurf aktuell noch in der interministeriellen Koordinierung befindet.
Stand: 26. Mai 2026
Erscheinungsdatum:
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