Einkommensteuer: Änderungen bei Kirchenbeitrag und sonstigen Bezügen
Anhebung der Obergrenze für die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages und Anpassung der Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen.
- Steuernews für Klienten
Für die Einkommenssteuervorauszahlung des laufenden Jahres 2022 kann noch bis zum 30.9. eine Herabsetzung beantragt werden.
Ab 1.10. beginnt die Anspruchsverzinsung für Einkommensteuernachzahlungen für das Vorjahr zu laufen. Wenn eine Einkommensteuernachzahlung droht, kann bis 30.9. eine Anzahlung auf die Steuerzahlung geleistet werden, um der Verzinsung zu entgehen.
Stand: 29. August 2022
Erscheinungsdatum:
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